News/Reminder – November 2024

Die neue elektronische Rechnung wird ab 2025 Pflicht in Deutschland

Mit der Einführung der verpflichtenden Ausstellung der neuen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) hat die Ampel-Regierung ein im Koalitionsvertrag 2021 formuliertes Ziel erfüllt.

Die E-Rechnung soll außerdem den Weg für das voraussichtlich ab 2030 unionsrechtlich zwingend vorgesehene transaktionsbezogene Meldesystem ebnen. Laut der vorgesehenen Regelung muss Deutschland ein umfassendes Meldesystem für innergemeinschaftliche Umsätze im B2B-Bereich einführen. In diesem Zusammenhang wird die E-Rechnung verpflichtend sein.

Die gesetzliche Umsetzung der E-Rechnung erfolgte im Wachstumschancengesetz.

Die wesentlichen Fakten sind:

  1. Ab 2025 muss jeder Unternehmer* E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können
  2. Ab 2025 müssen Unternehmer* für bestimmte Ausgangsumsätze E-Rechnungen ausstellen. Übergangsregelungen sollen den Wechsel zur E-Rechnung erleichtern.

* Umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer ist, wer nachhaltig Leistungen gegen Entgelt ausführt. Hierzu gehören neben klassischen, gewerbetreibenden Unternehmen oder Selbstständigen auch Vermieter von Immobilien.

Die wesentlichen Rahmenbedingungen sind mit dem Gesetzeswortlaut abgesteckt. Die technischen und prozessualen Voraussetzungen müssen noch geschaffen werden. Die fachlichen Herausforderungen und Details bei der Umsetzung sind noch nicht vollständig geklärt. Ein Teil der Fragen beantwortet das Bundesfinanzministerium (BMF) mit seinem Schreiben vom 15. Oktober 2024.

Quelle: ECOVIS

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